03306/7987-0
Versicherungsschutz für Ferienhäuser
Weil Sie nicht ständig vor Ort sein können.
Ein Ferienhaus oder Wochenendhaus ist ohne Zweifel eine der schönsten Dinge, die man sich gönnen kann. Ein Rückzugsort in der Fremde – und doch weiß man, was einen dort erwartet. Wer es außerhalb der Zeit, in der man selbst dort entspannt, an Urlauber vermietet, hält zudem die laufenden Kosten niedrig.
Ein Problem bleibt allerdings: Sie können leider nicht immer selbst dort sein, um Schäden zu vermeiden. Das macht die Ferienhausversicherung - egal ob Gebäude oder Hausrat - deutlich schwieriger, als es bei einem Hauptwohnsitz der Fall ist.
Wir können aber helfen.
Durch das neue Ferienhauskonzept ist Ihr Wochenendhaus/ Feriendomizil optimal geschützt. Denn Sie bekommen die besten Leistungen einer Wohngebäude -und Hausrat-versicherung zu einem speziell auf Ferienhäuser und -wohnungen abgestimmten Produktpaket geschnürt.
Neu! Mietausfall Ferienimmobilie bis 25.000 € Mehrkosten Ersatzunterkunft für längstens 100 Tage bis 10.000 € Nebengebäude bis 40 m² bis maximal 15.000 € kein Abzug bei grob fahrlässiger herbeigeführten Schäden Brand, Blitzschlag, Explosion Implosion Leitungswasser, Rohrbruch/Frost Sturm/Hagel Anprall eines Luftfahrzeuges Einbauküchen Überspannungsschäden durch B... [ mehr ]
Was ist versichert?
Je nach Anbieter und Tarif können
• Gebäudeversicherung
• Hausratversicherung
• Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht
über eine „Ferienhauspolice“ abgesichert werden.
Welche Absicherung in Ihrem konkreten Fall möglich und notwendig ist, müssen wir gesondert prüfen.
Es muss aber jedes Haus anhand einiger Kriterien individuell kalkuliert werden. Für ein Ferienhaus im Ausland kontaktieren Sie uns bitte per Mail.
Fordern Sie hier ganz einfach Ihr Angebot zur Ferienhausversicherung an. Ihre Daten werden verschlüsselt übertragen.
Was bedeutet „Verzicht auf Einrede der groben Fahrlässigkeit”?
Hand aufs Herz: Wer von Ihnen hat seine Police schon einmal vollständig gelesen und wenn ja, auch verstanden, was geschrieben steht? Diese Policen werden von hochqualifizierten Anwälten verfasst und Sie können mir glauben, dass wenn es sich um große Schäden handelt, Sie nicht mehr der Freund der Versicherung sind, sondern Anspruchsteller. „Verzicht auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit“ – so klingt echtes Rechtschinesisch! Als normaler Bürger versteht man kein Wort. Als Besitzer einer Hausrat- oder Gebäudeversicherung sollte man jedoch wissen, was es bedeutet. Grobe Fahrlässigkeit ist der wichtigste Einwand, den die Versicherung benutzen kann, wenn sie eine Versicherungssumme nicht auszahlen will.
Da es noch keine gesicherte Rechtsprechung gibt, kann die Versicherung den Grad des Verschuldens relativ willkürlich festlegen – und damit auch die Entschädigung. Oft muss dann ein Gericht entscheiden – mit entsprechendem Aufwand und Kosten. Das kann man sich sparen, wenn man schon im Versicherungsvertrag einen Verzicht auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit vereinbart. Beispiel 1: Verlässt der Versicherte das Haus mit geöffneten Kippfenstern, wird die Versicherung im Falle eines Einbruchs grobe Fahrlässigkeit geltend machen – selbst wenn der Hausherr nur wenige Stunden weg war. Hat die Versicherung dagegen auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit vertraglich verzichtet, muss sie auch in diesem Fall für gestohlene oder beschädigte Güter aufkommen, ohne die Verantwortung beim Geschädigten zu suchen. Beispiel 2: Der Versicherte stellt die Waschmaschine an, geht zur Arbeit und bei seiner Rückkehr steht die halbe Wohnung unter Wasser. Wenn er diesen Hergang der Hausrat- und /oder Gebäudeversicherung meldet, wird sich die Versicherung auf grobe Fahrlässigkeit seitens des Versicherungsnehmers berufen und den Schaden nicht oder nur teilweise ersetzen. Auch in diesem Fall hätte die Klausel „Verzicht auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit“ im Versicherungsvertrag viel Ärger erspart.
Zum Thema Elementarschäden (auch erweiterte Naturgefahrenversicherung genannt), gibt es immer wieder Missverständnisse. Viele Interessenten sind der Annahme, dass damit zum Beispiel Sturm und Leitungswasserschäden genannt sind. Dem ist nicht so.
Die Elementarschadenversicherung schützt Gebäudeeigentümer vor den finanziellen Folgen von Naturereignissen. Dazu zählen:
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Sollten Sie auch Eigentümer eines Mietshauses sein, finden Sie hier ein interessantes Angebot zur Versicherung dieser Immobilie. Für Mehrfamilienhäuser ab 3 WE.